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   VG Augsburg, 02.04.2015 - Au 5 K 15.50098   

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VG Augsburg, 02.04.2015 - Au 5 K 15.50098 (https://dejure.org/2015,11382)
VG Augsburg, Entscheidung vom 02.04.2015 - Au 5 K 15.50098 (https://dejure.org/2015,11382)
VG Augsburg, Entscheidung vom 02. April 2015 - Au 5 K 15.50098 (https://dejure.org/2015,11382)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Mali; Abschiebungsanordnung nach Italien; subsidiär Schutzberechtigter in Italien; Italien als sicherer Drittstaat (bejaht); Anforderungen an ärztliche Atteste

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Abschiebung eines Asylbewerbers nach Italien als sicherem Drittstaat

  • rewis.io

    Flüchtlingseigenschaft, Asylverfahren, Asylantrag, Abschiebungsanordnung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.03.2014 - 1 A 21/12

    Statthaftigkeit der Anfechtungsklage bei Ablehnung der Durchführung eines

    Auszug aus VG Augsburg, 02.04.2015 - Au 5 K 15.50098
    Letzteres ist aber nach den aktuellen Erkenntnissen zu Italien, wo einem anerkannten Asylbewerber hinsichtlich Aufenthalt, Freizügigkeit, Zugang zu Arbeit und medizinischer Versorgung, dieselben Rechte wie italienischen Staatsangehörigen zustehen, gegeben (vgl. Auswärtiges Amt, Auskunft v. 21.1.2013, Ziffer 7; Auskunft v. 11.12.2012, S. 2 ff.; OVG NRW, U.v. 7.3.2014 - 1 A 21/12.A. - juris).

    Das Gericht weist darauf hin, dass Art. 3 EMRK die Konventionsstaaten nicht dazu verpflichtet, Schutzberechtigten ein Recht auf Unterkunft zu geben oder sie finanziell zu unterstützen, um ihnen einen gewissen Lebensstandard einschließlich bestimmter Standards medizinischer Versorgung zu ermöglichen (vgl. EGMR, U.v. 21.1.2011 - 30969/09 - juris Rn. 249; OVG NRW, U.v. 7.3.2014 - 1 A 21/12.A - juris Rn. 118).

  • VG Oldenburg, 15.12.2014 - 12 B 2771/14

    Amtsermittlungsgrundsatz; Italien; PTBS; Suizidgefahr; Überstellung

    Auszug aus VG Augsburg, 02.04.2015 - Au 5 K 15.50098
    Insbesondere muss bei den Unschärfen des Krankheitsbildes einer psychischen Erkrankung, wie sie hier möglicherweise inmitten steht, grundsätzlich auf das vorgelegte fachärztliche Attest und nicht lediglich die Aussage eines Allgemeinmediziners abgestellt werden (vgl. VG Oldenburg, B.v. 15.12.2014 - 12 B 2771/14 - juris Rn. 52).
  • BVerfG, 17.09.2014 - 2 BvR 732/14

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde bzgl. Rückführung in einen sicheren

    Auszug aus VG Augsburg, 02.04.2015 - Au 5 K 15.50098
    Die der zuständigen Behörde obliegende Pflicht, ggf. durch eine entsprechende Gestaltung der Abschiebung die notwendigen Vorkehrungen zu treffen, damit eine Abschiebung verantwortet werden kann, kann es in Einzelfällen gebieten, sicherzustellen, dass erforderliche Hilfen rechtzeitig nach der Ankunft im Zielstaat zur Verfügung stehen, wobei der Ausländer regelmäßig auf den dort allgemein üblichen Standard zu verweisen ist (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 17.9.2014 - 2 BvR 732/14 - AuAS 2014, 244 ff.; OVG Sachsen-Anhalt, B.v. 20.6.2011 - 2 M 38/11 - InfAuslR 2011, S. 390 ff.).
  • BVerwG, 26.07.2012 - 10 B 21.12

    Anforderungen an die Begründetheit einer Gehörs- und Aufklärungsrüge bei

    Auszug aus VG Augsburg, 02.04.2015 - Au 5 K 15.50098
    Des Weiteren sollte das Attest Aufschluss über die Schwere der Krankheit, deren Behandlungsbedürftigkeit sowie den bisherigen Behandlungsverlauf (Medikation und Therapie) geben (vgl. BVerwG, B.v. 26.7.2012 - 10 B 21.12 - juris Rn. 7; BayVGH, B.v. 22.8.2014 - 5 C 14.1664 - juris Rn. 5).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.06.2011 - 2 M 38/11

    Aussetzung der Abschiebung wegen Suizidgefahr aufgrund einer psychischen

    Auszug aus VG Augsburg, 02.04.2015 - Au 5 K 15.50098
    Die der zuständigen Behörde obliegende Pflicht, ggf. durch eine entsprechende Gestaltung der Abschiebung die notwendigen Vorkehrungen zu treffen, damit eine Abschiebung verantwortet werden kann, kann es in Einzelfällen gebieten, sicherzustellen, dass erforderliche Hilfen rechtzeitig nach der Ankunft im Zielstaat zur Verfügung stehen, wobei der Ausländer regelmäßig auf den dort allgemein üblichen Standard zu verweisen ist (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 17.9.2014 - 2 BvR 732/14 - AuAS 2014, 244 ff.; OVG Sachsen-Anhalt, B.v. 20.6.2011 - 2 M 38/11 - InfAuslR 2011, S. 390 ff.).
  • VGH Bayern, 22.08.2014 - 5 C 14.1664

    Einbürgerungsantrag; Einbürgerungserleichterung wegen einer Krankheit;

    Auszug aus VG Augsburg, 02.04.2015 - Au 5 K 15.50098
    Des Weiteren sollte das Attest Aufschluss über die Schwere der Krankheit, deren Behandlungsbedürftigkeit sowie den bisherigen Behandlungsverlauf (Medikation und Therapie) geben (vgl. BVerwG, B.v. 26.7.2012 - 10 B 21.12 - juris Rn. 7; BayVGH, B.v. 22.8.2014 - 5 C 14.1664 - juris Rn. 5).
  • VG Düsseldorf, 15.04.2013 - 17 L 660/13

    Systemische Mängel des Asylverfahrens und/oder der eine Aussetzung der

    Auszug aus VG Augsburg, 02.04.2015 - Au 5 K 15.50098
    Dies folgt daraus, dass Art. 3 EMRK im Kern ein Abwehrrecht gegen unwürdiges Staatsverhalten im Sinne eines strukturellen Versagens bei dem durch ihn zu gewährenden angemessenen materiellen Mindestniveau ist und weniger ein individuelles Leistungsrecht einzelner Antragsteller auf bestimmte materielle Lebens- und Sozialbedingungen ist (vgl. VG Düsseldorf, B.v. 15.4.2013 - 17 L 660/13.A - juris Rn. 43).
  • EGMR, 15.10.2015 - 16330/09

    MURA ET AUTRES c. ITALIE

    Auszug aus VG Augsburg, 02.04.2015 - Au 5 K 15.50098
    Das Gericht weist darauf hin, dass Art. 3 EMRK die Konventionsstaaten nicht dazu verpflichtet, Schutzberechtigten ein Recht auf Unterkunft zu geben oder sie finanziell zu unterstützen, um ihnen einen gewissen Lebensstandard einschließlich bestimmter Standards medizinischer Versorgung zu ermöglichen (vgl. EGMR, U.v. 21.1.2011 - 30969/09 - juris Rn. 249; OVG NRW, U.v. 7.3.2014 - 1 A 21/12.A - juris Rn. 118).
  • VG Düsseldorf, 27.06.2013 - 6 K 7204/12

    Flüchtling; anerkannter Flüchtling; Drittstaat; sicherer Drittstaat;

    Auszug aus VG Augsburg, 02.04.2015 - Au 5 K 15.50098
    Dies entspricht im Ergebnis auch der Einschätzung des Auswärtigen Amtes, wonach für überstellte Personen mit Schutzstatus die Erlangung von Unterkunft und Arbeit in erster Linie von Eigeninitiative und der Hilfestellung von Nichtregierungsorganisationen abhängt, so dass ein Abgleiten in die Obdachlosigkeit zwar möglich, aber keineswegs zwingende Folge ist (vgl. Auskunft der Deutschen Botschaft v. 21.1.2013, Ziffern 5.5, 7; VG Düsseldorf, U.v. 27.6.2013 - 6 K 7204/12.A - juris).
  • VG Düsseldorf, 23.01.2015 - 13 L 2923/14

    Abschiebung eines Ausländers in einen sicheren Drittstaat (hier: Italien);

    Auszug aus VG Augsburg, 02.04.2015 - Au 5 K 15.50098
    Dieses Mindestmaß erreichen die Verhältnisse, denen anerkannt Schutzberechtigte in Italien derzeit ausgesetzt sind, nicht (vgl. VG Düsseldorf, B.v. 23.1.2015 - 13 L 2923/14.A - juris Rn. 30).
  • VG Ansbach, 25.06.2015 - AN 3 K 14.30864

    Italien; subsidiärer Schutzstatus; systemische Mängel - abgelehnt; Beweiskraft

    Eine solche Behandlung muss ein Mindestmaß an Schwere erreichen, um als unmenschlich oder erniedrigend im Sinne von Artikel 3 EMRK zu gelten dieses Mindestmaß erreichen die Verhältnisse, denen anerkannt Schutzberechtigte in Italien derzeit ausgesetzt sind, nicht (vgl. VG Düsseldorf, B. v. 23.1.2015 - 13 L 2923/14.A - juris Rn. 30; VG Ausgburg, U. v. 2.4.2015 - Au 5 K 15.50098 - juris Rn. 29).
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